An- und Abmeldung Hundesteuer
An- und Abmeldung Hundesteuer
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Regelungen zur Aufnahme einer Hundehaltung und Anmeldung zur Hundesteuer
Gem. § 1 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Ostercappeln vom 29.04.2003 - in der z. Z. gültigen Fassung - ist das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden steuerpflichtig.
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat dieses binnen einer Woche bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. Hierbei ist die Rasse des Hundes anzugeben (§ 8 Abs. 1 Hundesteuersatzung).
Steuerpflichtiger und Halter des Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen hat. Als Halter gilt nicht, wer einen Hund nicht länger als 2 Monate in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder zum Anlernen hält. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder das Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet. (§ 2 Absatz 1 Hundesteuersatzung).
Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten Tag des auf die Aufnahme nach § 2 Abs. 1 der Satzung folgenden Kalendermonats, frühestens mit dem ersten Tag des folgenden Kalendermonats, in dem er drei Monate alt wird. (§ 6 Abs. 1 Hundesteuersatzung).
Zuwiderhandlungen gegen die Meldepflicht können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden.
Um den Bestimmungen des Nds. Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) zu genügen, sind folgende Unterlagen einzureichen bzw. Angaben zu machen:
Daten des Hundes: Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum, Chip-Nr., ggf. festgestellte Gefährlichkeit
- Persönliche Daten der/des Hundehalterin/Hundehalters: Name, Vorname, Anschrift
- Daten des Hundes: Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum, Chip-Nr., ggf. festgestellte Gefährlichkeit
- Nachweis der Sachkunde des Hundehalters nach § 3 NHundG,
- ggf. Nachweise über die Sachkundeprüfungen nach § 3 Abs. 1 S. 2 NHundG, theoretisch, praktisch
- aktueller Nachweis einer bestehenden (Tierhalter-) Haftpflichtversicherung nach § 5 NHundG für den/die gehaltenen Hunde, bspw. durch eine Kopie der letzten Beitragsrechnung inklusive Zahlungsbestätigung
- Nachweis über die Anmeldung des Hundes bei dem Nds. Hunderegister (§ 6 i.V.m. § 16 NHundG) Anmeldung Anmeldung Hunderegister Niedersachsen ,Tel.: 0441/39010400
Nach der Anmeldung des Hunde werden Hundesteuermarken ausgegeben. Hunde müssen außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen.